Obst- und Gartenbauverein Berghausen (Baden) e.V.

Willkommen
beim Obst- und Gartenbauverein Berghausen (Baden) e.V. 

Wir informieren Sie hier über Organisation und Ziele des Vereins
 sowie über laufende Aktivitäten.

Wir laden ein - nicht nur Mitglieder, sondern alle Obstbauinteressierte - zu unserem

Winterschnittkurs
Samstag, 14. März 2026
14:00 Uhr - 16:00 Uhr


Am Samstag, den 14. März, um 14:00 Uhr findet unser Winterschnittkurs im Lehrgarten im Gewann Mickenloch statt (Anfahrtsbeschreibung siehe "Zum Lehrgarten"). 

Der Kurs wird von Andreas Siegele geleitet. Andreas Siegele ist Obstbauberater bei der Landeshauptstadt Stuttgart und Vorsitzender unseres Nachbarvereins in Grötzingen.
Es wird der Winterschnitt an verschiedenen Obstbäumen und Beerensträuchern gezeigt.

Die Teilnahme ist kostenlos, und wir freuen uns über rege Teilnahme!


Wann darf man Bäume, Sträucher und Hecken schneiden?

 

Seit 1. März 2010 ist dies im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. 

§ 39, Abs. 5, Nr. 2 trifft dazu folgende Bestimmungen:

 

Es ist verboten,

 

  • Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,   Hecken, lebende Zäune,  Gebüsche und an-dere Gehölze   in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; 
  • zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zu-wachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Ziele des Verbotes

 

  • Ziel des Gesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Le-bensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Vermehrungszeitzeit der meisten Tierarten.
  • Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen.
  • Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetter-linge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.

 

Was bedeutet das praktisch für uns:

 

Obstwiesen und Beerenanlagen in der freien Landschaft

 

  • Bäume und Sträucher dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt, gerodet oder auf Stock gesetzt werden.
  • Schnittmaßnahmen zur Pflege des Bestandes sind erlaubt.

 

Gärten

 

  • Hier sind alle Maßnahmen, auch Fällungen, erlaubt, sofern dadurch nicht Wildtiere, zum Beispiel brütende Vögel, gefährdet werden.