Das aktuelle Merkblatt "Umwelt- und sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten" kann als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Integrierter Pflanzenschutz 2026 Umwelt- und sachgerechter Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten


Im Merkblatt "Integrierter Pflanzenschutz 2023, Erwerbsobstbau" werden die verschiedenen Schaderreger im Obstbau vorgestellt, sowie zu deren vorbeugender, biologischer  oder chemischer Bekämpfung Hinweise gegeben.

Integrierter Pflanzenschutz 2026, Erwerbsobstbau

 Obstbauberatung Baden-Württemberg
Hier erhalten Sie Informationen zu den verschiedenen im Hobby- und Erwerbsobstbau geeigneten Obstsorten, zusammengestellt vom "Verein der Beratungskräfte Obstbau, Garten und Landschaft Baden-Württemberg e.V. (BOGL)"

Kernobstsorten Steinobstsorten Beerenobstsorten

Neue Rindenkrankheit an Apfelbäumen

Seit einigen Jahren fallen schwarz verfärbte Rindenstellen an Stämmen von extensiv gehaltenen Apfelbäumen auf.

Sie führen zum raschen Absterben der Bäume. Ein Artikel des gemeinnützigen Vereins Hochstamm Deutschland e.V. klärt auf



Rindenbrand an Apfelbäumen

Wann darf man Bäume, Sträucher und Hecken schneiden?

 

Seit 1. März 2010 ist dies im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geregelt. 

§ 39, Abs. 5, Nr. 2 trifft dazu folgende Bestimmungen:

 

Es ist verboten,

 

  • Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen,   Hecken, lebende Zäune,  Gebüsche und an-dere Gehölze   in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen; 
  • zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zu-wachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

 

Ziele des Verbotes

 

  • Ziel des Gesetzes ist es, Tiere zu schützen, die Bäume und Sträucher als Le-bensraum nutzen. Der Zeitraum berücksichtigt die Vermehrungszeitzeit der meisten Tierarten.
  • Somit können Vögel ungestört brüten und Baumbewohner wir Eichhörnchen oder Baummarder ihre Jungen großziehen.
  • Auch Insekten profitieren von der Regelung. Hummeln, Bienen oder Schmetter-linge finden im Frühling und Sommer damit mehr nektarreiche Blüten vor.

 

Was bedeutet das praktisch für uns:

 

Obstwiesen und Beerenanlagen in der freien Landschaft

 

  • Bäume und Sträucher dürfen in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September nicht gefällt, gerodet oder auf Stock gesetzt werden.
  • Schnittmaßnahmen zur Pflege des Bestandes sind erlaubt.

 

Gärten

 

  • Hier sind alle Maßnahmen, auch Fällungen, erlaubt, sofern dadurch nicht Wildtiere, zum Beispiel brütende Vögel, gefährdet werden.